Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04   

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BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04 (https://dejure.org/2005,111)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 (https://dejure.org/2005,111)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 10 C 4.04 (https://dejure.org/2005,111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 70, Art. ... 74 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 24, Abs. 2, Art. 103 Abs. 1; EWGV Art. 130 r Abs. 2; EG Art. 174 Abs. 2 Satz 3, Art. 234; RL 75/442/EWG Art. 3 Abs. 1 lit. b), Art. 5 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 3; KrW-/AbfG §§ 1, 3 Abs. 1 und 7, § 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, §§ 22 ff.; GewAbfV § 7 Abs. 4; KAG Rhld.-Pf. § 7 Abs. 1 Satz 1
    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; Belastungsgleichheit; Äquivalenzprinzip; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; Mindestgebühr; Grundgebühr; Grundsatz der Typengerechtigkeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1; Art. 70; Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 24, Abs. 2
    Abfall als Wirtschaftsgut; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallbesitzer; Abfallentsorgung; Abfallerzeuger; Abfallgemisch; Abfallrahmenrichtlinie; Abfallvolumen eines Kleinsthaushaltes; Abfallwirtschaftssatzung; Abgaben; Anschluss- und Benutzungszwang; ...

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Benutzungsgebühren für die kommunale Abfallentsorgung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Anfall von Abfällen zur Beseitigung; Lenkungswirkung einer Mindestgebühr für das kleinste Abfallbehältnis; Willkür einer gerichtlichen Entscheidung; Bestimmtheit eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 70; ; ... GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 24; ; GG Art. 74 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EWGV Art. 130 r Abs. 2; ; EG Art. 174 Abs. 2 Satz 3; ; EG Art. 234; ; RL 75/442/EWG Art. 3 Abs. 1 lit. b); ; RL 75/442/EWG Art. 5 Abs. 2; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 1; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 7; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 4; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 5; ; KrW-/AbfG § 10 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 12 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG §§ 22 ff.; ; GewAbfV § 7 Abs. 4; ; KAG Rhld.-Pf. § 7 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Abgabensatzung zur Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle - Behälterbenutzungspflicht und Gebührenregelung - Ausrichtung der Mindestgebühr am durchschnittlichen Abfallvolumen privater Kleinsthaushalte - Überlassungspflicht gegenüber kommunalem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme kommunaler Abfallentsorgung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Abfallüberlassungspflicht für Gewerbe

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Mindestgebühr und Äquivalenzprinzip

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Regelungsbefugnis im Abfallbereich

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Gewerbeabfallverordnung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.12.2005)

    Firmen müssen auch für leere Tonnen Müllgebühren zahlen // Bundesgericht bekräftigt "Überlassungspflicht" für Restmüll

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 589
  • DÖV 2006, 792
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
    Auch vor In-Kraft-Treten der Gewerbeabfallverordnung stellte der Vorrang der Abfallverwertung, den das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz statuiert, kein rechtliches Hindernis dar, Erzeuger und Besitzer gewerblichen Siedlungsabfalls, der nicht verwertet wird, einer satzungsrechtlichen Behälternutzungspflicht und einer daran anknüpfenden Gebührenregelung zu unterwerfen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 25.03 und 7 CN 6.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 2 und 3).

    Im Rahmen der Kompetenz des Bundes, die "Abfallbeseitigung" (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 24, Art. 72 Abs. 2 GG) und das "Recht der Wirtschaft" (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) in Abgrenzung zum Kommunalrecht der Länder gesetzlich zu regeln, wird allerdings nur das "Ob" der Überlassung dieser Abfälle im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abschließend geregelt, während die kommunale Satzungsbefugnis für das "Wie" der Abfallüberlassung unberührt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 3 S. 18).

    In diesem Umfang wurde die fortbestehende Landeskompetenz (Art. 70 GG) und die daraus resultierende kommunale Satzungsbefugnis auch vor In-Kraft-Treten der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl I S. 1938) nicht durch die Verordnungsermächtigung in § 12 Abs. 1 KrW-/AbfG verdrängt (zur fehlenden Sperrwirkung des Bundesrechts BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 - a.a.O. S. 18 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4).

    In seinem Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 - (a.a.O. S. 17 f.) hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dies zutreffend klargestellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
    Dahinstehen mag, ob in dem Sonderfall etwas anderes gilt, dass der Abfallerzeuger/-besitzer geltend macht, die Abfallentsorgung "in eigenen Anlagen" durchführen zu können, und deswegen zu prüfen ist, ob dennoch "überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern" (dazu VGH Mannheim, Urteil vom 22. März 2001 - 2 S 2043/00 - NVwZ 2002, 211 m.w.N.).

    In einem Normenkontrollverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zum anderen unter Hinweis auf Literaturstimmen die Meinung vertreten, der Gebührentatbestand einer Abfallgebühr sei nur dann hinreichend bestimmt, wenn der Adressat der Satzung in die Lage versetzt werde, "ohne spezielle Rechtskenntnisse oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig ist" (so Urteil vom 22. März 2001 - 2 S 2043/00 - NVwZ 2002, 211 ).

    Von dieser Rechtsprechung weicht die zuvor zitierte Aussage des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in seinem Urteil vom 22. März 2001 (a.a.O.) zumindest dann in unzulässiger Weise ab, wenn man sie - wie es die Revision tut - ohne ihren Kontext wiedergibt, in dem auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird.

  • VGH Bayern, 30.11.1999 - 20 B 99.1068

    Abfallüberlassung - Rechtsprechung geändert

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
    Der Anfall des Abfalls zwingt den Abfallerzeuger schon aus diesem Grunde zu einer "prognostischen Betrachtung" (so BayVGH, Urteil vom 30. November 1999 - 20 B 99.1068 - BayVBl 2000, 176 ) und - in Ansehung des Vorrangs der Verwertung - auch zur Entscheidung, welches dieser Verwertungsverfahren stattfinden kann und soll.

    Der Vorrang der Verwertung gebietet es, den dualen Abfallbegriff so zu verstehen, dass dem Abfallerzeuger eine Frist zur Überlegung verbleibt, welchen Entsorgungsweg er wählt, um seiner abfallwirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. November 1999 - 20 B 99.1068 - BayVBl 2000, 176 , wonach die Verwertungspflicht bei Anfall des Abfalls "zumindest noch nicht fällig" sei).

    Zwar ist dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 1999 - 20 B 99.1068 - (a.a.O., S. 178) ausgedrückt hat - nicht der Grundsatz zu entnehmen: "Einmal Abfälle zur Beseitigung, immer Abfälle zur Beseitigung." Der bloße Hinweis, dass bereits vorsortierte Abfallfraktionen, für die im Zeitpunkt der Verbringung aus der Betriebstätte kein konkretes Verwertungsverfahren in Aussicht genommen und sichergestellt ist und die damit in diesem Zeitpunkt Abfälle zur Beseitigung sind, doch noch irgendwo, irgendwann und irgendwie verwertet werden könnten, ist aber ungeeignet, die Entstehung der Überlassungspflicht zu verhindern.

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Vom Normgeber wird verlangt, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 a.a.O. S. 396; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - NVwZ 2006, 589).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Zur Gebührenzahlung ist nur derjenige verpflichtet, der die Bestattung selbst oder über einen Beauftragten veranlasst hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.01.2017 - 14 E 1080/16 -, vom 18.07.2013 - 14 A 548/12 - und vom 25.06.2009 - 14 A 2636/07 -, Rn. 13, jeweils in juris m.w.N.; vgl. allgemein zu Gebühren BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4/04 -, juris m.w.N. = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100; Jürgen Gaedeke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., Kap. 3, Rn. 141 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Der abgabenrechtliche Grundsatz der Typengerechtigkeit findet bei der Erhebung von Grundgebühren im Abfallrecht keine Anwendung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - NVwZ 2006, 589).

    Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat etwaige Verwertungsmöglichkeiten dann erneut zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 23.04.2008 - 9 BN 4.07 - NVwZ 2008, 1119; BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - NVwZ 2006, 589).

    Im Wasser- und Abwasserabgabenrecht ist in der Regel eine Gestaltung der Abgaben unproblematisch möglich, die sich "eng" an der Benutzungsintensität ausrichtet; die Zahl der Ausnahmen, bei denen eine darauf bezogene Differenzierung entfällt, kann deshalb ohne unangemessenen erhebungstechnischen Aufwand gering gehalten werden, so dass hierfür die 10 %-Regel entwickelt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, aaO; Beschluss vom 05.11.2001, aaO).

    Die bei der Erhebung von Grundgebühren allein möglichen und gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe stellen sich mit anderen Worten als verhältnismäßig "grob" dar, beinhalten damit bereits immanent zahlreiche Ausnahmen und hinnehmbare Ungleichbehandlungen, die eine Anwendung der starren 10 %-Regel ausschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, aaO und Beschluss vom 05.11.2001, aaO).

    Diese Ausführungen sind zudem durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 01.12.2005, aaO) überholt.

    In Art. 5 Abs. 2 der RL 75/442/EWG findet dieses umweltpolitische Ziel ebenfalls Ausdruck (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, aaO).

    Dass im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle die Verwirklichung des Verwertungsgebots ausschließlich in den Händen der Privatwirtschaft liegen muss, ist weder Bundesrecht noch europäischem Abfallrecht zu entnehmen (so BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, aaO).

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